Die Klassen B, Sz197, B96 und BE
Wissenwertes
Welche Klassen bilden wir aus und was beinhalten sie?
KLASSE B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässiger Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Beispiel:
Hänger bis 750 kg dann Kfz bis 3500 kgHänger über 750 kg dann Zug (Kfz und Hänger) bis 3500 kg
Schlüsselzahl 197
Um wärend der Automatikausbildung oder nachträglich die Schlüsselzahl 78 für die Klasse B zu löschen, muß der Fahrschüler nachweislich mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltgetriebefahrzeug absolviert haben.
Zum Ende der Ausbildung wird dann eine Testfahrt von mindestens 15 Minuten gefahren.
Nach bestandener Testfahrt bekommt der Fahrschüler einen Nachweis für die Schlüsselzahl 197
KLASSE B 96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Beispiel:
Hänger über 750 kg dann Zug (Kfz und Hänger)zwischen 3500 kg und 4250 kg
KLASSE BE
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die Gesamtmasse des Anhänger oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Beispiel:
Hänger bis 3500 kg und Kfz bis 3500 kg aberZug (Kfz und Hänger) über 4250 kg