Die Beantragung
Wissenwertes
Die Wartezeit im Bürgeramt hat ein Ende!
Ab sofort können Sie Ihre Fahrerlaubnisbeantragung
bei uns in der Fahrschule vornehmen!!
- Klasse B
- Klasse BE
- Begleitetes Fahren B17 (was wird benötigt)
Was brauche ich für die Beantragung des Führerscheins?
1. Befähigungsnachweis für "Erste Hilfe"
Bei uns bekommt ihr einige Flyer für Veranstaltungsorte, mit denen ihr auch einen Rabatt erhaltet.
Mit dem Rabattcode (erhältlich in der Fahrschule) wird ein zusätzlicher Rabatt eingeräumt.
Sehtest und Passbilder können im Paketpreis gleich mitemacht werden.
Vergessen Sie bitte nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen!!
2. Die Beantragung der Fahrerlaubnis bei uns oder in Ihrem zuständigen Landeseinwohneramt (Bürgeramt)
Folgende Unterlagen müssen bei uns oder im Bürgeramt vorgelegt werden:
- ein biometrisches Passbild- Personalausweis / Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)- Befähigungsnachweis von einem Lehrgang für Lebensrettende Sofortmaßnahmen amUnfallort oder Erste-Hilfe-Kurs- Name und Anschrift der Fahrschule (nur im Bürgeramt)- Name der Prüfstelle - TÜV oder Dekra (Der nachträgliche Wechsel der Prüfstelle ist nicht möglich!)
Sie haben auch die Möglichkeit, einen Termin über das Bürgertelefon (Tel.: 115) oder das Internet
zu vereinbaren. Für das Bürgeramt in Friedrichshain, Frankfurter Allee 35/37 haben wir Ihnen hier diesen
Link eingebaut.
>> TERMINVEREINBARUNG <<
Neu seit dem 03.06.2015:
Der Führerschein wird jetzt direkt durch die Bundesdruckerei versendet. Damit wollen die Bürgerämter
wichtige Zeit bei der Bearbeitung einsparen.
Die Kosten für die Beantragung belaufen sich ab dem 01.01.2021 auf 44,70 € zuzüglich 5,10 € für den Versand des
Führerscheins. Wollen Sie sich den Versand sparen, muss dies durch das ankreuzen im Antrag
widersprochen werden. Dann ist der Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde, Puttkamerstr. 16-18
10958 Berlin, selbst abzuholen. Für die Öffnungszeiten und den Standort ist hier der entsprechende Link:
Bei der Beantragung in der Fahrschule muß aus organisatorischen Gründen
immer mit Versand bezahlt werden.
Der Antrag wird nur bei vollständig vorliegenden Unterlagen bearbeitet.
Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass noch weitere Nachweise vorgelegt werden müssen
(z.B. bei Bedenken wegen schwerer oder wiederholter Vergehen gegen Strafgesetze, Bedenken gegen
die körperliche oder geistige Eignung).