Fahren mit 17 - Fahrschule Peter Mitt

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Fahrschule Peter Mitt
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Fahren mit 17

Wissenwertes
FÜHRERSCHEINKLASSE B  AB 17
(begleitetes Fahren )


Anmeldung in der Fahrschule oder im Bürgeramt ab 16 ½ Jahre in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Benötigt werden:
1. Personalausweis des Erziehungsberechtigten
2. Personalausweis des Bewerbers
3. Nachweis eines LSM- / Erste Hilfe-Lehrgangs des Bewerbers
4. Sehtest des Bewerbers
5. Passbild des Bewerbers
6. Die Beantragungsgebühr
7. je Begleiter eine Einverständniserklärung
8. für jeden Begleiter wird der Personalausweise und die Fahrerlaubnis benötigt.

Es muss mindestens ein Begleiter benannt werden.
Begleiter können auch vom Erziehungsberechtigten nachgemeldet werden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage
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Anforderungen an den Begleiter:
1. mindestens 30 Jahre alt.
2. muss mindestens 5 Jahre die Führerscheinklasse B besitzen.
3. darf höchstens 3 Punkte (bis 30.04.14) bzw. 1 Punkt (ab 01.05.14) haben.
4. bei Fahrten ist die 0,5 Promillegrenze zu beachten und er darf
   nicht nach dem Betäubungsmittelgesetz unter Drogen stehen.

Befugnisse des Begleiters:
KEINE, nur Hinweise und Tipps geben.

Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Lektionen Grundstoff und 2 Lektionen Spezialstoff a 90 Minuten. Der theoretische Unterricht
endet mit einer freiwilligen Vorprüfung.Ein Begleiter kann am theoretischen Unterricht kostenlos teilnehmen. Über den absolvierten theoretischen Unterricht gibt es eine Ausbildungsbescheinigung.
Die theoretische Prüfung kann dann bei TÜV oder DEKRA abgelegt werden, wenn die Prüferlaubnis vom Bürgeramt vorliegt, frühestens aber
mit 16 ¾ Jahren. Mit einem Begleiter und dem Bewerber erfolgt eine freiwillige 90 minütige Einweisung in das begleitende Fahren.
Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem Stufenausbildungsprogramm, es unterteilt sich in Übungsstunden zu je 40 Minuten und in
5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten zu je 45 Minuten. Auch hier gibt es eine Ausbildungsbescheinigung. Der Begleiter
hat die Möglichkeit mitzufahren, um so die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bewerbers kennen zu lernen. Die praktische Prüfung erfolgt dann
bei TÜV oder DEKRA, frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag. Der Bewerber erhält eine Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gültig
ist und mit ihr sind dann auch die Begleiter festgelegt. Die Prüfbescheinigung ist nur mit einem benannten Begleiter gültig und verliert ihre Gültigkeit
3 Monate nach erreichen des 18.Geburtstages.

Bei Zuwiderhandlungen kann sie von der Verwaltungsbehörde widerrufen werden,
sie gilt dann als erloschen.


letzte Änderung:
12.05.2023
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